Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb

Teilnahmebedingungen Fotowettbewerb Jahreskalender 2024

Nittmann Filter e.K., Köstlerring 21, 91275 Auerbach, nachfolgend Nittmann Filter genannt, veranstaltet einen Fotowettbewerb: Das Gewinnerbild wird auf dem Jahreskalender 2024 von Nittmann Filter veröffentlicht und der Fotograf erhält einen 50€ Auerbacher-Gutschein sowie drei Ausfertigungen des Kalenders. Zusätzlich gibt es für den zweiten Platz einen 30€ Auerbacher-Gutschein, für den dritten Platz einen 15€ Auerbacher-Gutschein und unter allen Teilnehmern eine Verlosung von drei Überraschungspaketen mit jeweils 5€ Auerbacher-Gutschein.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen, den Urheberbestimmungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.

1. Was kann man gewinnen?

Das Gewinnerfoto wird von Nittmann Filter auf dem Jahreskalender 2024 veröffentlicht welcher deutschlandweit an Kunden von Nittmann Filter verteilt wird. Der Gewinnerfotograf erhält einen 50€ Auerbacher-Gutschein sowie drei Ausfertigungen des Kalenders. Zusätzlich gibt es für den zweiten Platz einen 30€ Auerbacher-Gutschein, für den dritten Platz einen 15€ Auerbacher-Gutschein und unter allen Teilnehmern eine Verlosung von drei Überraschungspaketen mit jeweils 5€ Auerbacher-Gutschein.

2. Wie kann man gewinnen?

Die Teilnehmer schicken uns Fotos rund um das Thema „Landschaften unserer Region“.

Dies kann auf mehreren Wegen erfolgen.

Auf Facebook unter der nachstehenden URL als Kommentar unter dem Beitrag zum Fotowettbewerb oder per Privatnachricht: https://www.facebook.com/filtermatten

Per E-Mail an: fotowettbewerb@nittmann-filter.de

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von einer Bestellung. Eine Bestellung erhöht die Gewinnchance nicht.

3. Über welchen Zeitraum findet die Aktion statt?

Die Aktion startet am 27.03.2023 um 18:00 und endet am 21.05.2023 um 23:59 Uhr.

4. Wer kann mitmachen?

Die Teilnahme ist kostenlos und jeder natürlichen Person erlaubt die Ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Bei minderjährigen Teilnehmern setzt Nittmann Filter das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Mehrfachteilnahmen sind möglich, sofern jedes Mal mit einem anderen Foto teilgenommen wird. Jeder kann allerdings nur einen Gewinn erhalten. Sollten mehrere Fotos von einer Person unter den ersten drei Plätzen sein, rücken für die weiteren Preise die nächstplatzierten nach.

Mitarbeiter von Nittmann Filter e.K. und deren Angehörige sind teilnahmeberechtigt, aber für die Auerbacher-Gutscheine nicht gewinnberechtigt. Sollte eine Person dieser Personengruppe einen der ersten drei Plätze erreichen, geht der Auerbacher-Gutschein auf den jeweils nächstplatzierten über.

5. Wer wird von der Teilnahme ausgeschlossen?

Nittmann Filter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Wie werden die Gewinner ermittelt?

Unter allen Teilnehmern wird das Gewinnerbild und die Plätze 2 und 3 durch Nittmann Filter ausgesucht. Die Gewinner von den Überraschungspaketen werden von Nittmann Filter in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt.

7. Wie erfahre ich, ob ich gewonnen habe?

Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt auf demselben Weg, auf welchem teilgenommen wurde. Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass wir sie auf dem gewählten weg kontaktieren dürfen. Die Gewinner übermitteln Nittmann Filter daraufhin ihre Adresse.

Zusätzlich werden die Namen der Gewinner als Kommentar unter dem Facebook-Post zum Fotowettbewerb bekanntgegeben.

8. Wie erhalte ich meinen Gewinn?

Mit der Gewinnbenachrichtigung werden die Gewinner aufgefordert, Nittmann Filter die zur Übersendung oder Übergabe des Gewinns genannten Kontaktdaten mitzuteilen. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich.

9. Was passiert, wenn ich mich nach Gewinnbenachrichtigung nicht melde?

  1. Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei Nittmann Filter melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner Nittmann Filter falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

10.Vorbehaltsklausel

Nittmann Filter behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Nittmann Filter allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Nittmann Filter haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

11. Datenschutzbestimmungen

Ihre Sicherheit und Ihre Zufriedenheit stehen im Mittelpunkt. Nittmann Filter speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Fotowettbewerbs. Nach Ablauf werden alle Angaben gelöscht.

12. Sonstiges

Nittmann Filter garantiert keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Fotos. Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Nittmann Filter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.

13. Freistellung von Facebook

Dieser Wettbewerb wird durchgeführt von Nittmann Filter e.K. Köstlerring 21, 91275 Auerbach (Veranstalter). Er steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Informationen werden von Nittmann Filter, nicht an Facebook übermittelt.

14. Urheberrecht

Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb bestätigt der Teilnehmer, dass

  1. Urheberrechte gewahrt sind und die Fotos frei von Rechten Dritter sind
  2. bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Zu 1:  Die Teilnehmenden garantieren, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Fotos verfügen und reichen nur von Ihnen persönlich fotografiertes Bildmaterial ein. Die Teilnehmenden sichern mit der Teilnahme außerdem zu, kein Material zu übermitteln, das gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Alle rechtswidrigen Inhalte sind untersagt, insbesondere sexistische, rassistische, antisemitische oder menschenverachtende Inhalte oder Darstellungen. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer des Fotowettbewerbs Nittmann Filter von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Dateien, Texte, etc.) ist ausschließlich der Urheber, von dem die Bilder übermittelt wurden.

Zu 2:  Falls auf dem Bild Personen erkennbar abgebildet sind und diese Personen den Charakter des Bildes bestimmen, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto veröffentlicht wird. Die fotografierten Personen haben das sogenannte „Recht am eigenen Bild“. Dieses Recht ist nur dann nicht gegeben, wenn Personen als so genanntes Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Von einem Beiwerk kann dann gesprochen werden, wenn die Personendarstellung der Darstellung der Umgebung so untergeordnet ist, dass sie auch entfallen könnte, ohne dass sich der Charakter des Bilds ändern würde. Bitten Sie daher die von Ihnen fotografierten Personen schriftlich um ihr Einverständnis, dass ihr Foto veröffentlicht wird. Die Teilnehmenden garantieren in diesem Zusammenhang, dass etwaige erforderliche Einverständniserklärungen eingeholt wurden. Sollten Dritte Ansprüche wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild geltend machen, so stellt der Teilnehmer Nittmann Filter insoweit ebenfalls von allen Ansprüchen frei.

Nutzungsrecht:

Die/der Teilnehmende räumt mit den anerkannten Teilnahmebedingungen die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den eingesandten Fotos zu Werbezwecken ein. Dies berechtigt Nittmann Filter im Rahmen von Werbemaßnahmen zur Übertragung des ihr eingeräumten einfachen Nutzungsrechts an Dritte (so z.B. an den Hersteller der Jahreskalender).

Rechtseinräumung

Die Rechtseinräumung beinhaltet das Recht zur Bearbeitung und erfolgt für alle Nutzungsarten, insbesondere für die Wiedergabe im Internet auf den Web-Seiten von Nittmann Filter und die Veröffentlichung in Druckerzeugnissen. Das Recht zur Bearbeitung schließt das Ändern der Bildgröße (Vergrößern, Verkleinern, Beschneiden), der Farbinformationen, der Kontrast- und Helligkeitswerte ein.